AGB
Allgemeines
Grundlagen
Für alle Lieferungen gelten die nachgenannten Bedingungen, sofern nicht schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Alle Beschreibungen, Daten und Abbildungen der aufgeführten Artikel sind unverbindlich. Änderungen der Konstruktion und Ausführung bleiben vorbehalten.
Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, REFCO hätte ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn REFCO eine Lieferung an den Besteller in Kenntnis seiner entgegenstehenden, zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen vorbehaltlos ausführt.
Preise
Die Preise verstehen sich freibleibend ab Werk, ausschliesslich Verpackung, Versicherung, Mehrwertsteuer und sonstige Gebühren.
Auftragsbestätigung
Die Annahme von Aufträgen wird schriftlich bestätigt. Erst mit der Auftragsbestätigung gelten die Aufträge als angenommen.
Lieferung
Mengentoleranz
Bei Sonderanfertigungen sind Abweichungen von der bestellten Menge bis zu ± 10 % zulässig.
Lieferfristen
Die angegebenen Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber unverbindlich. Bei allfälliger Überschreitung der Fristen ist der Besteller nicht berechtigt, den Auftrag zu annullieren oder Schadenersatzansprüche zu stellen.
Teillieferungen
Teillieferungen sind zulässig und gelten jeweils als selbständiges Geschäft.
Verpackung und Handling
Die Verpackungs- und Handlingsgebühren belaufen sich auf 1% des Rechnungsbetrages oder im Minimum auf CHF 10.– / EUR 10.– / USD 10.–.
Nutzen und Gefahren
Nutzen und Gefahr
Gehen grundsätzlich mit dem Versand, d.h. sobald die Ware das Werk verlassen hat, an den Käufer über.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von REFCO.
Zahlungsbedingungen
Zahlungsbedingungen
Die Zahlung hat innert 30 Tagen nach Fakturadatum netto ohne irgendwelche Abzüge zu erfolgen. Die Zahlungen für Teillieferungen haben gemäss Rechnungsstellung zu erfolgen. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist werden die handelsüblichen Verzugszinsen berechnet. Das Recht, Vorauszahlungen zu verlangen,bleibt vorbehalten.
Retouren und Garantien
Beanstandungen
Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität können nur dann entgegengenommen werden, wenn diese innerhalb von 10 Tagen nach Ankunft der Sendung schriftlich erfolgen. Für Schäden, die während des Transportes oder am Bestimmungsort entstehen, wird nicht gehaftet. Der Besteller hat vor Übernahme der Ware deren Beschädigung oder Verlust dem Transportunternehmen anzuzeigen und diesem den Anspruch auf Schadenersatz anzumelden.
Gutschriften für Retouren
Warenretoure nur aufgrund Vorabsprache mit Verkauf REFCO. Unbedingt Rechnungskopie der Retourware beilegen.
- 85% Rückerstattung: Ware originalverpackt, unversehrt, Lieferung nicht länger als 30 Tage ab Rechnungsdatum.
- 50% Rückerstattung: Ware nicht originalverpackt, Lieferung nicht länger als 1 Jahr ab Rechnungsdatum.
- Die % Angaben beziehen sich auf den fakturierten Netto-Verkaufspreis.
- Keine Rückerstattung: bei Ware, welche auftragsbezogen gefertigt wurde.
- Werte unter CHF 50.- werden nicht gutgeschrieben.
Garantie
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre bei sach-und fachgerechter Bedienung. Die Gewährleistung beschränkt sich auf Fabrikationsmängel. Schäden durch normale Abnützung oder durch unsachgemässe Behandlung sind davon ausgeschlossen. Wegen Fabrikationsfehlern nachweisbar unbrauchbare Ware wird bei franko Rückgabe kostenfrei instand gestellt oder ersetzt.
Garantieleistung auf dem reparierten Gerät
REFCO gewährt auf dem reparierten Gerät eine Garantie von 6 Monaten. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Betriebs- und Verbrauchsmaterial wie Öl, Batterien oder Akkus und auch nicht auf Mängel wegen normaler Abnützung, unsachgemässer Behandlung und vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung durch den Käufer oder Drittpersonen. Sie erstreckt sich auch nicht auf Mängel, die aufgrund von Einwirkung von Feuchtigkeit oder aufgrund anderer äusserer Einwirkungen (Sturz-, Druck- oder Schlagschäden inkl. Transportschäden) zurückzuführen sind. Die Garantieerlischt bei Eingriffen, die nicht durch REFCO, einer offiziellen Reparaturstelle oder ohne deren Zustimmung vorgenommen werden.
Höhere Gewalt
Sofern REFCO durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, insbesondere an der Lieferung der Produkte, gehindert wird, wird REFCO für die Dauer des Hindernisses sowie einer angemessenen Anlaufzeit von der Leistungspflicht befreit, ohne dem Besteller zum Schadensersatz verpflichtet zu sein. Dasselbe gilt, sofern REFCO die Erfüllung seiner Pflichten durch unvorhersehbare und von REFCO nicht zu vertretende Umstände, insbesondere durch Arbeitskampf, eine Pandemie, eine Epidemie, behördliche Maßnahmen, Energiemangel, Mobilmachung, Krieg, Naturkatastrophen, Lieferhindernisse bei einem Zulieferer oder wesentliche Betriebsstörungen, insbesondere Cyber-Angriffe, unzumutbar erschwert oder vorübergehend unmöglich gemacht wird. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei einem Unterlieferanten eintreten. Dies gilt auch, wenn REFCO bereits im Verzug ist.
Standort und Sicherheit
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hochdorf/Schweiz. Das Vertragsverhältnis untersteht dem
materiellen schweizerischen Recht und gilt auch für Exportgeschäfte.
Sicherheit
Die Sicherheitsdatenblätter sind, wo erfordert, auf unserer Homepage unter www.refco.ch abrufbar. Die betreffenden Produkte sind gekennzeichnet.
Warnung
REFCO-Produkte wurden speziell entwickelt und hergestellt für die Handhabung durch ausgebildete Frigoristen Kälte-Techniker. Aufgrund der hohen Drücke sowie der chemischen und physikalischen Gase, die in Kältesystemen verwendet werden, lehnt REFCO jede Verantwortung und Haftung bei Unfällen, Verletzungen und Tod ab. REFCO weist ausdrücklich darauf hin, die Produkte ausschliesslich an professionell ausgebildete Fachleute zu verkaufen. Zum Schutz müssen immer Schutzbrillen getragen werden.
Exportbeschränkung
1.
Dem Besteller ist es untersagt, direkt oder indirekt
a) Produkte; und oder
b) geistiges Eigentum; und/oder
c) Know-how; und/oder
d) sonstige vertrauliche Informationen jeglicher Art, die dem Besteller wie auch immer zur Verfügung gestellt oder zur Kenntnis gebracht werden,
direkt oder indirekt
i. in die Russische Föderation; und/oder
ii. in die von der Russischen Föderation besetzten Gebiete; und/oder
iii. in die Republik Belarus; und/oder
iv. zur Verwendung in der Russischen Föderation; und/oder
v. zur Verwendung in den von der Russischen Föderation besetzten Gebieten; und/oder
vi. zur Verwendung in der Republik Belarus
im Rahmen oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag zu verkaufen und/oder auszuführen und/oder wiederauszuführen.
2.
Der Besteller unternimmt mit größtmöglichen Anstrengungen alles Notwendige, um sicherzustellen,
dass der Zweck des Absatzes (1) dieses Artikels nicht durch Dritte in der weiteren Handelskette,
einschließlich möglicher Wiederverkäufer, vereitelt wird.
3.
Der Besteller richtet einen angemessenen Kontrollmechanismus ein und erhält diesen aufrecht, um
das Verhalten Dritter in der weiteren Handelskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, aufzudecken,
die den Zweck des Absatzes (1) dieses Artikels vereiteln würden.
4.
Jeder Verstoss gegen die Ziffer 1, 2 oder 3 stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar, und REFCO ist berechtigt, angemessene Abhilfemassnahmen zu ergreifen, insbesondere:
i. Kündigung dieses Vertrages; und/oder
ii. das Verlangen einer Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des Gesamtwerts dieses Vertrags oder des Preises der ausgeführten Produkten, je nachdem, welcher Wert höher ist.
5.
Der Besteller informiert REFCO unverzüglich über etwaige Probleme bei der Anwendung der Absätze
(1), (2) oder (3) dieses Artikels, einschließlich etwaiger relevanter Aktivitäten Dritter, die den Zweck des
Absatzes (1) dieses Artikels vereiteln könnten. Der Besteller stellt REFCO innerhalb von zwei Kalenderwochen
nach der einfachen Anforderung Informationen über die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß den Absätzen (1), (2) und (3) dieses Artikels zur Verfügung.
Juli 2024